Registrierung Beispielprogramme ist ein staatliches Informationssystem, das auf elektronischen Medien verwaltet wird und nach einheitlichen organisatorischen, methodischen, softwaretechnischen und technischen Grundsätzen arbeitet, die seine Kompatibilität und Interaktion mit anderen staatlichen Informationssystemen und Informations- und Telekommunikationsnetzen gewährleisten. (Teil 10 von Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ (Sobraniye Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2012, Nr. 53, Art. 7598; 2013, Nr. 19, Art. 2326).

Gemäß Artikel 12 Teil 10 des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ „Über Bildung in der Russischen Föderation“ sind Muster-Grundbildungsprogramme im Register der Muster-Grundbildungsprogramme enthalten.

BEISPIEL

GRUNDLEGENDES BILDUNGSPROGRAMM DER VORSCHULERZIEHUNG

GENEHMIGT

Beschluss des Bundespädagogik- und Methodenverbandes Allgemeinbildung (Protokoll vom 20.05.2015 Nr. 2/15)

EINFÜHRUNG.. 3

1. ZIELABSCHNITT. 9

1.1. Erläuterungen. 9

1.1.1. Ziele und Ziele des Programms. 9

1.1.2. Grundsätze und Ansätze zur Gestaltung des Programms .. 10

1.2. Geplante Ergebnisse. 13

Ziele im Säuglingsalter. 13

Ziele schon in jungen Jahren. 14

Ziele in der Phase des Abschlusses der Entwicklung des Programms .. 15

1.3. Entwicklung einer Bewertung der Qualität der Bildungsaktivitäten im Rahmen des Programms. 16

2.1. Allgemeine Bestimmungen. 20

2.2. Beschreibung der Bildungsaktivitäten entsprechend den Entwicklungsrichtungen des Kindes, dargestellt in fünf Bildungsbereichen..21

2.2.1. Säuglings- und Kleinkindalter. 22

Säuglingsalter (2–12 Monate). 22

Frühes Alter (1–3 Jahre). 27

2.2.2. Vorschulalter. 32

Sozio-kommunikative Entwicklung. 32

kognitive Entwicklung. 33

Sprachentwicklung. 37

Künstlerische und ästhetische Entwicklung. 39

Körperliche Entwicklung. 40

2.3. Interaktion zwischen Erwachsenen und Kindern. 42

2.4. Die Interaktion des Lehrpersonals mit den Familien der Vorschulkinder. 43

2.5. Das Programm der Korrektur- und Entwicklungsarbeit mit Kindern mit behindert Gesundheit. 45

3. ORGANISATORISCHER ABSCHNITT. 48

3.1. Psychologische und pädagogische Bedingungen, die die Entwicklung des Kindes gewährleisten. 48

3.2. Organisation einer sich entwickelnden objekträumlichen Umgebung.. 49

3.3. Personalbedingungen für die Durchführung des Programms. 54

3.4. Logistik des Programms .. 56

3.5. Finanzielle Bedingungen für die Durchführung des Programms. 58

3.6. Planung von Bildungsaktivitäten. 68

3.7. Tagesablauf und Zeitplan. 68

3.8. Aussichten für die Verbesserung und Weiterentwicklung des Programminhalts und die Sicherstellung seiner Umsetzung rechtlicher, finanzieller, wissenschaftlicher und methodischer, personeller, informationeller sowie materieller und technischer Ressourcen. 69

3.9. Liste normativer und normativ-methodischer Dokumente. 72

3.10. Liste literarischer Quellen

Herunterladen voller Text dokumentieren: [